Sonntag, 18. Dezember 2016

Warten auf ein Wunder

Kinder sind der Schatz der Welt; auch Gott wusste das - und wurde eins



Gott hätte auch aus einem Stein heraus erscheinen können. Oder aus dem Nichts, plötzlich auf der Zinne des Tempels in Jerusalem.

Aber er entschied sich, als Kind zur Welt zu kommen, geboren von Maria.

Gerade das heutige Tagesevangelium zeigt, dass es auch für Maria als Mutter Jesu nicht einfach war. Josef weiß zunächst nicht, dass sie vom Heiligen Geist Gottes Sohn empfangen hat, und muss daher annehmen, dass sie mit einem anderen Mann zusammen war. So kann ihn erst ein Wunder - die Erscheinung eines Engels - davon abbringen, Maria zu verlassen.


Der in Deutschland geltende Paragraph 219 macht klar, dass wir dafür zuständig sind, dieses Wunder geschehen zu lassen, wenn Schwangere in Not sind. Es heißt dort:
"Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen"

Es sollte klar sein, dass jedes Leben wertvoll ist, dass jedes Kind, das abgetrieben wurde, in der Welt fehlt.

Bei dem Gedanken an Jesus wird das schnell deutlich, aber das gilt auch für andere. Was, wenn es Johannes den Täufer nicht gegeben hätte, oder Paulus...? Oder, um mal etwas allgemeiner zu werden: Kolumbus, Paul Christian Lauterbur, Sarah Huges oder eben Ihre/n besten Freund/in?


Gott ist kein Footballtrainer. Er setzt niemanden auf die Reservebank. Jeder Mensch hat seinen Platz im Spiel des Lebens, einen Platz der nur von ihm und von keinem anderen Menschen auf der Welt ausgefüllt werden kann.
Die Frage, ob es jedem Menschen unbedingt gelingt, herauszufinden, was dieser Platz für ihn ist und dieser Berufung zu folgen, ist noch mal eine andere. Aber jeder Mensch sollte die Chance dazu haben.

Daher sollte es in jeder Beratung klar sein, dass einer Schwangeren in Not jede nur irgendwie denkbare Hilfe angeboten wird; von psychologischer Betreuung und der Hilfe einer Hebamme oder Begleitung bei Arztbesuchen und Behördengängen vor (,während) und nach der Geburt über anonyme Geburt, Unterbringung im Frauenhaus, Freigabe zu Adoption bis hin zur Babyklappe. Und: dass auch der Schwangeren klar gemacht werden muss, dass sie hier über das Leben eines anderen Menschen mit entscheidet.

All dies sieht übrigens der entsprechende Paragraph auch vor.
Es ist keineswegs so, dass das deutsche Gesetz ein Recht auf Abtreibung formuliert.
Im Gegenteil; für das bestehende Verbot von Abtreibungen wird im Paragraph 218a eine eng umgrenzte Ausnahme formuliert, wobei Bedingungen genannt werden unter denen ein Schwangerschaftsabbruch straffrei ist.

In einer Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden die festgelegten Inhalte der Beratung wiefolgt umschrieben:
"Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. Sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen – im Wissen darum, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat."

Und weiter heißt es zu den Inhalten der Beratung:
" Im Einzelnen umfasst die Schwangerschaftskonfliktberatung (§ 5 Absatz 2 SchKG): 
  • das Eintreten in eine Konfliktberatung, wobei erwartet wird, dass die schwangere Frau der sie beratenden Person die Gründe mitteilt, derentwegen sie einen Abbruch der Schwangerschaft erwägt. Die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der schwangeren Frau kann aber nicht erzwungen werden;
  • jede nach Sachlage erforderliche medizinische, soziale und juristische Information, die Darlegung der Rechtsansprüche von Mutter und Kind und der möglichen praktischen Hilfen, insbesondere solcher, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern;
  • das Angebot, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen sowie das Angebot einer Nachbetreuung. "

Die nach wie vor hohen Abtreibungszahlen, von denen ein verschwindend geringer Teil auf medizinische oder strafrechtliche Indikation zurückgeht, sprechen eine andere Sprache.

Allzuleicht wird ein Schwangerschaftsabbruch als Möglichkeit zur Behebung eines Missgeschicks verstanden. Allzuschnell wird das Recht auf freie Entfaltung und Lebensplanung der Schwangeren gegen das Recht auf Leben des Kindes ausgespielt.
Eine Schwangerschaft ist aber weder eine Krankheit, noch ein Missgeschick. Sie ist - und zwar durchaus auch aus medizinischer Sicht - ein Wunder.
Klar, eine Verhütungspanne ist ein Missgeschick. Wenn daraus jedoch eine Schwangerschaft entsteht, dann sind auf dem Weg dahin eine Menge weiterer Dinge passiert. Und: jeder Mensch sollte sich dessen bewusst sein, dass es keine 100-prozentige Sicherheit gibt. Wer Sex haben will, muss bereit sein, das Risiko einer ungeplanten Schwangerschaft auf sich zu nehmen. Mit allen Folgen.

Es scheint mir dringend notwending, dass es wieder mehr ins gesellschaftliche Bewusstsein rückt, dass Sex immer etwas mit Verantwortung zu tun hat. Gegenüber sich selbst, dem/der Partner/in, gegenüber eventuellen Kindern. Und dass das Leben an sich nun mal nicht zu den Dingen gehört die man einfach so planen kann - ob mit oder ohne unerwarteter Schwangerschaft.

Wie aber soll das nun zugehen, in Zeiten in denen wir uns das Staunen schon längst abgewöhnt haben? In Zeiten des Individualismus, des Materialismus, des Hedonismus - mit Leistungsdruck auf der einen und Spieltrieb und Selbstverwirklichungsideal auf der anderen Seite?

Tja.
Ich warte einfach mal auf ein Wunder.
So etwas wie Weihnachten zum Beispiel.







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